Erfassung von AKM-Programmmeldungen
Version Jänner 2012
1. Einleitung
Zwischen der AKM (Autoren – Komponisten – Musikverleger) und dem ÖBV (Österreichischer Blas¬musikverband) gibt es einen Vertrag, in der den Mitgliedskapellen des ÖBV die Bewilligung der Aufführung von Werken erteilt wird. Im Gegenzug verrechnet die AKM einen Pauschalbetrag, der aus einer Kopfquote der einzelnen Musikkapellen errechnet wird. Die Musikkapellen sind verpflichtet detaillierte Programme der öffentlich aufgeführten Werke und die Liste der absolvierten Veranstaltungen der AKM zu übermitteln, die der AKM als Grundlage zur Auszahlung von Tantiemen an Komponisten, Arrangeure und Verleger dienen. Der Österreichische Blasmusikverband stellt für diesen Zweck in Zusammenarbeit mit der Öster¬reichischen Blasmusikjugend (ÖBJ) und der AKM eine EDV-Lösung in Form einer Internet-Schnittstelle zur Verfügung, die auf einfach Weise die Erfassung von Veranstaltungsterminen und dem dabei gespielten Repertoire ermöglicht. Die Meldepflichten (welche Veranstaltungen, welche Musikstücke) sind in einer eigenen Richtlinie des ÖBV zusammengefasst
2. Abgabetermine
Aus Transparenzgründen erfolgt eine Umstellung des Meldezeitraumes (bisher 1. November bis 31. Oktober): Ab sofort wird der Zeitraum mit dem Kalenderjahr zusammengelegt. D.h., dass bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres alle Programme des abgelaufenen Jahres auf dieser Internetplattform gemeldet werden müssen. Laut AKM ist es zwar ausreichend, die gesamte Meldung bis zu diesem Zeitpunkt gesammelt auf einmal durchzuführen. Es ist aber erwünscht, nach Möglichkeit, die Meldungen laufend (nach jeder Veranstaltung) abzuliefern, da diese Daten 3 mal jährlich vom Server an die AKM übergeben und von der AKM zur Verrechnung weiterverarbeitet werden:
1 März, 1. September und 1. Dezember
Der jeweils nächste Übergabetermin an die AKM wird im Internetportal angezeigt.
2.1. Übergangsbestimmungen
Um möglichst rasch eine einheitliche flächendeckende AKM-Programmmeldungsabgabe geht die Internetschnittstelle ab 1. September 2008 in den Vollbetrieb. Bis Ende des Jahres 2008 akzeptiert die AKM noch Meldungen in der bisherigen Form mehr (ausgefüllte Formulare etc.). Ab dem 1. Jänner 2009 ist eine Meldung nur mehr mittels der neuen Schnittstelle möglich. Die AKM wird dann andere Meldungen mit dem Hinweis auf die korrekte Meldungsabgabe, wie in den folgenden Kapiteln beschrieben, zurückweisen. Die Internetschnittstelle ist schon vor dem 1. September 2008 im Testbetrieb. Alle Eingaben, die vor dem 1. September erfolgen, werden mit Produktivsetzung am 31. August 2008 gelöscht!
2.2. Erinnerungsschreiben
Jeder Musikverein erhält einmal pro Jahr von der AKM ein Erinnerungsschreiben, dass die AKM-Programmmeldung in der beschriebenen Weise abzugeben ist. Laut Vereinsgesetz ist in den Musik¬vereinen grundsätzlich jeweils der Obmann / die Obfrau für die Abgabe der AKM-Meldungen verant¬wortlich. Diese Arbeit kann allerdings an andere Personen (z.B. Kapellmeister) delegiert werden.
3. Abgabemöglichkeiten der AKM-Programmmeldung
3.1. Modul Ausrückungen im Verwaltungsprogramm BMV
Musikvereine, die Daten im Modul „Ausrückungen" einpflegen, wobei neben den absolvierten Veran¬staltungsterminen auch die jeweils aufgeführten Musikstücke miterfasst werden, können die Meldung der AKM-Programme automatisiert durchführen. Zur Übermittlung der Programmdaten gibt es im Modul „Ausrückungen" die Schaltfläche . Nach Anklicken dieser Schaltfläche wird nach einem Zeitraum gefragt, womit die zu übermittelnden Veranstaltungsdaten ausgewählt werden. Nach Bestätigung mit „OK" werden die Daten an den Server geschickt.
3.2. Anmeldung im Internetportal
Die Anmeldemaske zur Abgabe der AKM-Meldung ist über folgenden Link aufrufbar: https://obj.winds4you.at/
Ab diesem Schritt erfolgt die Datenübertragung über eine gesicherte / verschlüsselte Verbindung.
Beim ersten Aufruf werden Sie von Ihrem Browser bezüglich eines ungültigen Zertifikates gewarnt. Sie müssen das Zertifikat akzeptieren und arbeiten ab da über die verschlüsselte Verbindung.
Allen Musikvereinen wurde ein eindeutiger Benutzername und ein Kennwort zugeordnet. Der Benutzername ist folgendermaßen aufgebaut: Bundesland-Bezirksnummer-Vereinsnummer (ll-bb-vvv).
Diese Zeichenfolge wird jedem Verein zugewiesen und ist immer mit allen führenden Nullen (wie auch im Beispiel nebenan ersichtlich) einzutragen (Bezirk zweistellig, Verein dreistellig). ACHTUNG: Die Landeskennung für die burgenländischen Musikvereine lautet gemäss den Vorgaben der ÖBJ «BU» (z.B. BU-01-006). Die Logindaten zur Erfassung über das Internetportal sind grundsätzlich gleich, wie bei der Erfassung der Jahresberichte.
Alle weiteren Details zur Erfassung der AKM-Programm-Meldungen finden sich in der Beschreibung zur Online-Meldung, der nach erfolgtem Login aufgerufen werden kann.
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