Sehr geehrte MusikerInnen, FunktionärInnen, FreundInnen der Blasmusik-Burgenland,

 

ich hoffe, ihr bzw. eure MusikerInnen haben einen entsprechend angenehmen ‚Schulstart‘ gehabt - sowohl Pflicht-, Weiterbildende- als auch MUSIK-Schulen - und hoffe auch, es geht euch gut & alle in eurem Umfeld sind X’und.

 

Im Anhang senden wir euch die aktuellen Information bezüglich der am Montag 21.9.2020 wirksam werdenden Verordnung. / „Gesamte Rechtsvorschrift für Covid-19-Lockerungsverordnung“

 

Die Zahl der Infizierten ist in Österreich in den letzten Wochen leider enorm gestiegen, sodass mit dieser Verordnung auch wieder Verschärfungen für die Musikvereine zu beachten sind.

 

 

Die meisten Anfragen betrafen die (zukünftige) Abhaltung von Proben - diese sind weiterhin möglich bzw. sieht es im Bereich der Probentätigkeit folgendermaßen aus:

Stellungnahme zu COVID-19 der Österreichischen Blasmusikverbandes vom 19.9.2020

 

 

Proben (und Konzerte), Musik in Bewegung

Bei Proben (aber auch bei Konzerten) ist zwischen den Musikern ein Seitenabstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Dieser Abstand bemisst sich nach Auskunft des Sozialministeriums von Stuhlmitte zu Stuhlmitte. Der Tiefenabstand zwischen den einzelnen Sitzreihen ist so zu berechnen, dass ein Mindestabstand von einem Meter zwischen dem vorderen Ende des Blasinstrumentes und dem Sesselrücken davor eingehalten wird.

Diese Grundsätze gelten auch für „Musik in Bewegung“. Für sogenannte „öffentliche Proben“ gelten die Regelungen wie für Veranstaltungen.

 

Der Österreichische Blasmusikverband empfiehlt aufgrund der erhöhten Infektionszahlen die Vorgangsweise mit dem Mund-Nasen-Schutz (MNS) auch in den Probelokalen. Daher sollten die Musikerinnen und Musiker den MNS im Probelokal nur ablegen, wenn sie sich auf ihrem Probenplatz befinden. Das Betreten von Probelokalen in öffentlichen Gebäuden (z.B. Schulen) findet nach den behördlichen Vorgaben statt.

 

Wir werden auch in naher Zukunft eine Vorlage für ein  Präventionskonzept bezüglich des Probenbetriebes bereit stellen. Dieses wird in den nächsten Tage im Blasmusik-Wiki unter https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19 zu finden sein.

 

 

Weitere Anfragen betrafen die wesentliche Änderungen, die sich für Veranstaltungen ergeben:

 

  • Veranstaltungen mit mehr als 250 Besuchern benötigen eine Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
  • Für Veranstaltungen mit mehr als 50 Besuchern Indoor bzw. mehr als 100 Besuchern Outdoor hat der Veranstaltungsverantwortliche einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzusetzen.
  • Die maximale Besucheranzahl wurde heruntergesetzt:

 

Max. Anzahl an Personen bei Veranstaltungen:                               Indoor                  Outdoor

ausschließlich mit zugewiesenen Sitzplätzen                                      1.500                     3.000

ohne zugewiesene Sitzplätze (auch nur teilweise)                            10                           100

 

Personen, die zur Durchführung einer Veranstaltung erforderlich sind (daher auch die Musiker), sind in die oben genannten Höchstzahlen nicht einzurechnen.

 

Bitte beachtet auch die NEUREGELUNGEN hinsichtlich ‚Bewirtung bei Veranstaltungen‘ (siehe Beilage).

 

 

DANKE wiederum an jeden EINZELNEN von euch (FunktionärInnen, MusikerInnen, FreundInnen der Blasmusik-Burgenland) und euren individuellen Beitrag, um durch diesen Herbst X’und durch zu kommen. Insbesondere möchte ich euch auf die folgenden Punkte hinweisen und möchte euch erneut eindringlich erinnern und appellieren, bei der Umsetzung der Proben und Veranstaltungen weiterhin folgende Grundsätze anzuwenden und es als Empfehlung zu sehen, d.h. ein Mindestabstand kann auch ‚vergrößert werden‘:

 

Hausverstand/Vernunft‘ bzw. ‚Eigenverantwortung‘ – so bleiben wir G E S U N D!

 

Ich appelliere an alle Vereinsverantwortlichen die MusikerInnen darauf hinzuweisen, dass auch vor und nach den Proben und Veranstaltungen hohe Eigenverantwortung gelebt werden soll, damit im gesamten Blasmusikumfeld möglichst hohe Sicherheit gegenüber der Infektionsgefahr gegeben ist.

 

Meine Bitte: achtet auf die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln besonders gut und setzt in den Musikvereinen eine COVID-Ansprechperson ein, haltet die Empfehlungen und Vorsichtsmaßnahmen weiterhin ein bzw. gestaltet AKTIV ein Präventionskonzept für Proben, überlegt euch NEUE Konzepte für Veranstaltungen unter dem Stichwort: WENIGER aber dafür ÖFTER und vor allem: bleibt gesund.

 

 

Solltet ihr PERSÖNLICH in das Blasmusik-Burgenland Office in die Glorietteallee 2 (Joseph Haydn Konservatorium / JHK) in Eisenstadt kommen wollen, klärt bitte vorab (telefonisch oder mittels Mail) mit Martina Hartner die ‚MODALITÄTEN‘ ab – Zutritt ist weiterhin nur mit vorhergehender Anmeldung möglich. Beim Betreten bzw. im Gebäude ist Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen – bitte auch Hygienevorschriften und erforderlichen Sicherheitsabstand einhalten.

 

 

Ich wünsche euch einen schönen Herbstbeginn / ‚Lese‘-Zeit und verbleibe mit blasmusikalischen Grüßen & X’und bleiben, euer Peter

 

DI Peter Reichstädter

Landesobmann