Liebe Mitglieder und Funktionäre des Blasmusik Burgenland,

 

zu unserer u.a. Aussendung vom 08.11.2021 darf ich euch ergänzend das Schreiben der ÖBJ in Bezug auf COVID-19 und die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit weiterleiten.

In diesem Bereich unterscheiden sich die aktuellen Regelungen gem. § 13 der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung wie folgt:

 

Zusammenkünfte der außerschulischen Kinder- u. Jugendarbeit bis zu 50 Personen:

< 12 Jahre: derzeit keine Nachweispflicht im Bgld

> 12 Jahre (ohne Altersbeschränkung nach oben): es gilt die 3G-Regel

 

Der „Ninja-Pass“ gilt hier auch für nicht mehr schulpflichtige Personen als 3G-Nachweis, jeweils in der Woche (auch am Wochenende), in der die vorgesehenen Testintervalle eingehalten werden.

Fehlt jedoch ein Eintrag - wurde also nicht bei allen Schultestungen teilgenommen - ist die Gültigkeit der letzten negativen Testung heranzuziehen:

PCR-Test: 72 Stunden ab Probenahme

Antigen-Test einer befugten Stelle: 24 Stunden ab Probenahme

 

Achtung: Diese Regelung gilt in erster Linie für die Probenarbeit der Jugendorchester.

Der gesamte Leitfaden mit allen Definitionen und Bestimmungen der außerschulischen Kinder- u. Jugendarbeit ist abrufbar unter: Jugendarbeit (bundeskanzleramt.gv.at)

 

Für Proben im „gesamten“ Vereinsorchester bzw. Veranstaltungen gelten auch für Kinder/Jugendliche nach wie vor die Regelungen, wie in der Aussendung vom 08.11. beschrieben.

 

Mit blasmusikalischen Grüßen und X’und bleiben!

 

DI Peter Reichstädter

Landesobmann