Sehr geehrte MusikerInnen, FunktionärInnen, FreundInnen der Blasmusik-Burgenland,

 

ich hoffe, es geht euch gut & alle in eurem Umfeld sind X’und! Hausverstand & Eigenverantwortlichkeit begleiten uns weiterhin, der Baby-Elefant ist mittlerweile hoffentlich allgegenwertig UND: "nicht alles was rechtlich ‚IRGENDWIE‘ möglich, ist auch sinnvoll" leitet uns ja in unserem Vorgehen!

 

Viele von euch werden es aus den Medien entnommen haben: die aktuelle Verordnung ist wiederum einer FERMATE der Blasmusik für die Blasmusik gleichzusetzen - es wird daher auch seitens der Blasmusik-Burgenland empfohlen, vorübergehend auf Proben und Veranstaltungen zu verzichten! Diese neuen Regeln treten mit Sonntag, 25. Oktober 2020, 00:00 Uhr in Kraft.

 

Kurz zusammengefasst zielt die Verordnung darauf ab, alle Zusammenkünfte im privaten Bereich, und dazu zählen nun auch die Aktivitäten der Musikvereine, zu minimieren. Es gibt nunmehr für die Blasmusik keine Angleichung an die berufliche Musikausübung mehr. Daher ist die aktuelle Verordnung einem Lock-Down in der Blasmusik gleichzusetzen.

Im Überblick bedeutet dies für Veranstaltungen, wozu auch Proben, Schulungen und Aus- und Fortbildungen zählen:

 

  • An Proben und künstlerischen Darbietungen dürfen höchstens sechs Personen in geschlossenen Räumen und zwölf Personen im Freiluftbereich teilnehmen.
  • Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
  • Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine dem Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Bei Proben und künstlerischen Darbietungen am zugewiesenen Sitzplatz kann die Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung abgenommen werden.

 

Die musikalischen Aktivitäten (Proben und Umrahmungen) können somit mit Ensembles bis sechs Personen in geschlossenen Räumen und zwölf Personen im Freiluftbereich weitergeführt werden. Dies bietet eine Möglichkeit für unsere Musikvereine weiterhin musikalisch aktiv zu bleiben. Die Blasmusik-Burgenland wie auch der ÖBV empfehlen derzeit den Musikvereinen von der Organisation eigener Veranstaltungen abzusehen.

 

Alle weiteren Informationen findet ihr in der aktuellen Aussendung des ÖBV und ebenfalls im ÖBV WIKI: https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19

 

Solltet ihr PERSÖNLICH in das Blasmusik-Burgenland Office in die Glorietteallee 2 (Joseph Haydn Konservatorium / JHK) in Eisenstadt kommen wollen, klärt bitte vorab (telefonisch oder mittels Mail) mit Martina Hartner die ‚MODALITÄTEN‘ ab – Zutritt ist weiterhin nur mit vorhergehender Anmeldung möglich. Beim Betreten bzw. im Gebäude ist Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen – bitte auch Hygienevorschriften und erforderlichen Sicherheitsabstand einhalten.

 

Ich wünsche euch Vertrauen, Stärke und Motivation und verbleibe mit blasmusikalischen Grüßen & X’und bleiben, euer Peter

 

DI Peter Reichstädter

Landesobmann