Sehr geehrte MusikerInnen, FunktionärInnen, FreundInnen der Blasmusik-Burgenland,

 

es langen unzählige Fragen zu den aktuellen Möglichkeiten der Blasmusik beim Österreichischen Blasmusikverband sowie bei den Landesverbänden ein.

Es geht zumeist um die Umrahmung von kirchlichen Feierlichkeiten mit kleinen Ensembles, Begräbnisse, Adventfenster, etc.

 

Da es verschiedene Interpretationen der Verordnungen gab, hat der ÖBV direkt beim Krisenstab im Ministerium um eine klarstellende Antwort gebeten, welche wir euch im beiliegenden Schreiben übermitteln.

Kurz zusammengefasst: Für unsere blasmusikalischen Tätigkeiten hat sich leider nichts geändert - es sind weiterhin definitiv KEINE Veranstaltungen erlaubt! Diese Verordnung gilt vorerst bis zum 23.12.2020.

Zu musikalischen Aktivitäten ab dem 24.12. (Mette, Turmblasen, Silvester-/Neujahrsspielen, etc) können derzeit noch keine Aussagen gemacht werden – wir müssen auf die nächste Verordnung warten!

Aussendung des ÖBV vom 10.12.2020

 

Passt auf euch auf, bleibt gesund & haltet euch mit Eigenverantwortung an die Einschränkungen - wir sind Burgenländer und schaffen das!

Durchhalten & Alles Gute,

DI Peter Reichstädter
Landesobmann