Liebe Mitglieder und Funktionäre des Blasmusik Burgenland,
zu unserer u.a. Aussendung vom 08.11.2021 darf ich euch ergänzend das Schreiben der ÖBJ in Bezug auf COVID-19 und die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit weiterleiten.
In diesem Bereich unterscheiden sich die aktuellen Regelungen gem. § 13 der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung wie folgt:
Zusammenkünfte der außerschulischen Kinder- u. Jugendarbeit bis zu 50 Personen:
< 12 Jahre: derzeit keine Nachweispflicht im Bgld
> 12 Jahre (ohne Altersbeschränkung nach oben): es gilt die 3G-Regel
Der „Ninja-Pass“ gilt hier auch für nicht mehr schulpflichtige Personen als 3G-Nachweis, jeweils in der Woche (auch am Wochenende), in der die vorgesehenen Testintervalle eingehalten werden.
Fehlt jedoch ein Eintrag - wurde also nicht bei allen Schultestungen teilgenommen - ist die Gültigkeit der letzten negativen Testung heranzuziehen:
PCR-Test: 72 Stunden ab Probenahme
Antigen-Test einer befugten Stelle: 24 Stunden ab Probenahme
Achtung: Diese Regelung gilt in erster Linie für die Probenarbeit der Jugendorchester.
Der gesamte Leitfaden mit allen Definitionen und Bestimmungen der außerschulischen Kinder- u. Jugendarbeit ist abrufbar unter: Jugendarbeit (bundeskanzleramt.gv.at)
Für Proben im „gesamten“ Vereinsorchester bzw. Veranstaltungen gelten auch für Kinder/Jugendliche nach wie vor die Regelungen, wie in der Aussendung vom 08.11. beschrieben.
Mit blasmusikalischen Grüßen und X’und bleiben!
DI Peter Reichstädter
Landesobmann