Liebe Mitglieder und Funktionäre des Blasmusik Burgenland,

 

im Anhang senden wir die aktuelle Stellungnahme des ÖBV zur 5. COVID-19-Maßnahmenverordnung, welche heute, am 15.11.2021, in Kraft getreten ist:

 

Bundesweiter Lockdown für Ungeimpfte:

Personen, die die 2G-Regel (geimpft oder genesen) nicht erfüllen, können an Zusammenkünften NICHT teilnehmen (Proben und Veranstaltungen).

 

Bei schulpflichtigen Kindern/Jugendlichen (bis Beendigung 9. Schuljahr) wird weiterhin der Ninja-Pass dem 2G-Nachweis gleichgestellt.

Für Zusammenkünfte der außerschulischen Jugendarbeit (z.B. Jugendblasorchester) besteht weiterhin die Möglichkeit, anstatt der 2G-Regel die 3G-Regel anzuwenden.

 

Sonst gelten bis auf Weiteres die Regelungen - siehe Aussendung vom 08.11.2021, bis auf:

NEU: Bei ALLEN Zusammenkünften ist eine Kontaktdatenerhebung zu dokumentieren - gilt auch für geschlossene Gruppen < 25 Personen!

 

Im Bereich der Religionsausübung sind die jeweiligen aktuellen Bestimmungen der Religionsgemeinschaften zu beachten https://www.kirchenmusikkommission.at/home

 

Alle aktuellen Informationen zum Thema findet ihr im Blasmusik-Wiki: https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19

 

Liebe Grüße und X’und bleiben!

 

DI Peter Reichstädter

Landesobmann