Liebe Mitglieder und Funktionäre des Blasmusik Burgenland,
im Anhang senden wir die aktuelle Stellungnahme des ÖBV zur 5. COVID-19-Maßnahmenverordnung, welche heute, am 15.11.2021, in Kraft getreten ist:
Bundesweiter Lockdown für Ungeimpfte:
Personen, die die 2G-Regel (geimpft oder genesen) nicht erfüllen, können an Zusammenkünften NICHT teilnehmen (Proben und Veranstaltungen).
Bei schulpflichtigen Kindern/Jugendlichen (bis Beendigung 9. Schuljahr) wird weiterhin der Ninja-Pass dem 2G-Nachweis gleichgestellt.
Für Zusammenkünfte der außerschulischen Jugendarbeit (z.B. Jugendblasorchester) besteht weiterhin die Möglichkeit, anstatt der 2G-Regel die 3G-Regel anzuwenden.
Sonst gelten bis auf Weiteres die Regelungen - siehe Aussendung vom 08.11.2021, bis auf:
NEU: Bei ALLEN Zusammenkünften ist eine Kontaktdatenerhebung zu dokumentieren - gilt auch für geschlossene Gruppen < 25 Personen!
Im Bereich der Religionsausübung sind die jeweiligen aktuellen Bestimmungen der Religionsgemeinschaften zu beachten https://www.kirchenmusikkommission.at/home
Alle aktuellen Informationen zum Thema findet ihr im Blasmusik-Wiki: https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19
Liebe Grüße und X’und bleiben!
DI Peter Reichstädter
Landesobmann