Sehr geehrte MusikerInnen, FunktionärInnen, FreundInnen der Blasmusik-Burgenland,

 

aufgrund der unterschiedlichen Interpretationen der Auslegung der Verordnung des Bundesministeriums vs. der Aussendung der Bischofskonferenz darf ich euch anbei die

aktuelle Information des ÖBV sowie die Rahmenordnung der Österreichischen Bischofs­konferenz (ÖBK) weiterleiten.

 

Kurz zusammengefasst:

Die viel diskutierte Rahmenordnung der Bischofskonferenz musikalische Aktivitäten betreffend, entsprach NICHT der bis 17.12.2020 gültigen Verordnung (Umrahmung liturgischer Abläufe).

Jedoch gibt es ab 17.12.2020 eine neue Verordnung (gültig bis 26.12.), in der Veranstaltungen der Religionsausübung ausgenommen werden und somit in dieser Zeit die im Anhang befindliche Rahmenordnung der ÖBK gültig ist. Bitte Regelungen der eigenen Diözese beachten!

 

Das bedeutet:

Bläsergruppe (max. 4 Personen) im Rahmen einer liturgischen Feier ist ab 17.12.2020 bis vorläufig 26.12.2020 möglich.

Außerhalb des liturgischen Bereichs und des eigenen Haushaltsbereichs ist es jedoch weiterhin NICHT möglich, mit Bläsergruppen zu musizieren bzw. zu proben (z.B. Turmblasen nicht erlaubt)!

 

Zu musikalischen Aktivitäten nach dem 26.12. (Silvester-, Neujahrsspielen) können wir euch noch keine Informationen geben - wir werden euch nach Vorliegen der neuen Verordnung und Interpretation auf dem Laufenden halten.

 

Passt auf euch auf, bleibt gesund & haltet euch mit Eigenverantwortung an die Einschränkungen - wir sind Burgenländer und schaffen das!

 

Durchhalten, X’und bleiben und einen schönen Advent,

DI Peter Reichstädter
Landesobmann