Sehr geehrte MusikerInnen, FunktionärInnen, FreundInnen der Blasmusik-Burgenland!

 

Mit 10. Juni 2021 gilt eine neue Verordnung mit weiteren Öffnungsschritten - im Anhang senden wir euch das Schreiben mit aktuellen Informationen zu COVID-19 für ‚Zusammenkünfte‘ ab 10.6.2021 bzw. auch die aktuellen Informationen hinsichtlich begleitende, musikalische Aktivitäten für Kirche/Liturgie/Messfeiern.

 

Wichtig für Probengestaltung (Auszug aus Schreiben):

 

  • Es sind bis zu 50 Personen erlaubt (Indoor und Outdoor)
  • Der für die Zusammenkunft Verantwortliche hat eine Zusammenkunft mit mehr als 17 Personen spätestens eine Woche vorher anzuzeigen
  • ein Zutrittsnachweis ist dem für die Zusammenkunft Verantwortlichen vorzuweisen (GGG)
  • Die Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken in geschlossenen Räumen ist nicht erlaubt
  • Der Verzicht auf die Maske bzw. auf die allgemeinen Abstandsregeln (1 Meter) gilt nur während des Musizierens.

 

bzw. für ‚Kirchenmusik‘:

 

  • Hinsichtlich der Zahl der Mitwirkenden an der Kirchenmusik ist die oben genannte Abstandsregel (1m) zu berücksichtigen, generelle Beschränkungen gelten nicht mehr.

 

 

Ich wünsche ALLEN einen GUTEN Probenstart und Wiederaufnahme der Vereinsaktivitäten bzw. werden wir euch bei den nächsten Änderungen geplant mit 1.7. wiederum informieren.

 

Mit blasmusikalischen Grüßen und X’und bleiben!

 

DI Peter Reichstädter

Landesobmann