Sehr geehrte MusikerInnen, FunktionärInnen, FreundInnen der Blasmusik-Burgenland!

 

Mit 9. Juni 2021 wurde die 5. Novelle zur Covid-19 Öffnungsverordnung, mit Gültigkeit ab 10. Juni 2021, veröffentlicht, die nochmals wesentliche Erleichterungen für die Musikvereine mit sich bringen - damit erweitert die 5. Novelle vom 9.6.2021 unsere Möglichkeiten als BlasmusikerInnen bzw. ersetzt dieses Mail die gestern ausgesandten Öffnungsschritte:

 

Für Proben und künstlerische Darbietungen gibt es keine Obergrenze mehr an aktiven Teilnehmern (Musikern) und die Anzeigenpflicht entfällt.

 

Folgendes ist zusätzlich noch zu befolgen:

  • ein Zutrittsnachweis ist dem für die Zusammenkunft Verantwortlichen vorzuweisen (GGG)
  • Erhebung der Kontaktdaten der Anwesenden (siehe unten)

 

Es gab heute noch einige Diskussionen dazu bzw. auch juristische Abklärungen ABER auch Bestätigungen offizieller Seite (Kultur Staatssekretariat, Landesregierungen, …) – ich darf euch dazu (zusätzlich) auf 2 Seiten verweisen, wo die durchaus komplexe Verordnungs-/Gesetzesmaterie gut, praktikabel dargestellt wird und damit dies eindeutig festlegt:

 

Aus Sozialministerium: Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen

Kultur und Veranstaltungen: aus

Derzeit gelten folgende Regelungen:

  • Für Museen gelten dieselben Regelungen wie im Handel: kein 3 G-Nachweis, 10m2-Regel
  • Veranstaltungen werden neu unter dem Begriff „Zusammenkünfte“ geregelt:
    • Bis 16 Personen sind Zusammenkünfte ohne Anzeige oder Bewilligung zulässig.
    • Ab 17 Personen gilt die 3-G-Regel, zudem ist eine Anzeige an die lokale Gesundheitsbehörde erforderlich. Zusätzlich ist sowohl indoor als auch outdoor eine FFP2-Maske zu tragen. Der Ausschank von Getränken und die Verabreichung von Speisen sind nicht zulässig. Diese Regel bezieht sich auf Hochzeiten, Gartenpartys und ähnliche Veranstaltungen.
    • Ab 51 Personen sind nur Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen zulässig. Diese müssen von der lokalen Gesundheitsbehörde bewilligt werden. Die Höchstgrenzen sind 1.500 Personen indoor und 3.000 outdoor. 75% der Sitzplatzkapazität dürfen dabei belegt werden.
    • Einhaltung des 1 Meter Mindestabstandes
    • Hobby-Proben sind ohne Anzeige und Bewilligung zulässig. Die Teilnahme ist nur mit 3-G-Nachweis möglich. Es gelten die Regelungen für den Ort der beruflichen Tätigkeit. Das Bilden von festen Teams befreit von der Abstands- und Maskenpflicht.

bzw. siehe auch die Erläuterungen auf IG-Kultur dazu.

 

 

Mit diesem Öffnungsschritt ist nun eine praktikable Arbeit in den Musikvereinen möglich. Wir hoffen, dass dies alle gut nutzen können und den Weg in die musikalische Normalität rasch wiederfinden. Wir, die Blasmusik Burgenland / der Landesvorstand wünscht ALLEN einen GUTEN Probenstart und Wiederaufnahme der Vereinsaktivitäten bzw. werden euch bei den nächsten Änderungen geplant mit 1.7. wiederum informieren.

 

Mit blasmusikalischen Grüßen und X’und bleiben!

 

DI Peter Reichstädter

Landesobmann