Sehr geehrte MusikerInnen, FunktionärInnen, FreundInnen der Blasmusik-Burgenland!
Mit 9. Juni 2021 wurde die 5. Novelle zur Covid-19 Öffnungsverordnung, mit Gültigkeit ab 10. Juni 2021, veröffentlicht, die nochmals wesentliche Erleichterungen für die Musikvereine mit sich bringen - damit erweitert die 5. Novelle vom 9.6.2021 unsere Möglichkeiten als BlasmusikerInnen bzw. ersetzt dieses Mail die gestern ausgesandten Öffnungsschritte:
Für Proben und künstlerische Darbietungen gibt es keine Obergrenze mehr an aktiven Teilnehmern (Musikern) und die Anzeigenpflicht entfällt.
Folgendes ist zusätzlich noch zu befolgen:
Es gab heute noch einige Diskussionen dazu bzw. auch juristische Abklärungen ABER auch Bestätigungen offizieller Seite (Kultur Staatssekretariat, Landesregierungen, …) – ich darf euch dazu (zusätzlich) auf 2 Seiten verweisen, wo die durchaus komplexe Verordnungs-/Gesetzesmaterie gut, praktikabel dargestellt wird und damit dies eindeutig festlegt:
Aus Sozialministerium: Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen
Kultur und Veranstaltungen: aus
Derzeit gelten folgende Regelungen:
bzw. siehe auch die Erläuterungen auf IG-Kultur dazu.
Mit diesem Öffnungsschritt ist nun eine praktikable Arbeit in den Musikvereinen möglich. Wir hoffen, dass dies alle gut nutzen können und den Weg in die musikalische Normalität rasch wiederfinden. Wir, die Blasmusik Burgenland / der Landesvorstand wünscht ALLEN einen GUTEN Probenstart und Wiederaufnahme der Vereinsaktivitäten bzw. werden euch bei den nächsten Änderungen geplant mit 1.7. wiederum informieren.
Mit blasmusikalischen Grüßen und X’und bleiben!
DI Peter Reichstädter
Landesobmann