Liebe Mitglieder und Funktionäre des Blasmusik Burgenland,
mit 1. November 2021 wurde die 1. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung in Kraft gesetzt.
Anbei darf ich euch dazu die aktuelle Stellungnahme des ÖBV weiterleiten, die bei euren bevorstehenden „Zusammenkünften“ (= Proben u. Veranstaltungen) zu berücksichtigen ist.
Kurz zusammengefasst:
Geschlossene Gruppe (z.B. Probe) OHNE Anwesenheit anderer Personen:
< 25 Personen: keine Maßnahmen vorgeschrieben – 3G-Nachweis-Kontrolle u. Dokumentation Kontaktdatenerhebung wird jedoch empfohlen
> 25 Personen: 3G-Nachweis erforderlich!
Veranstaltungen In-/Outdoor:
> 100 Personen - zwingend vorgeschrieben:
> 500 Personen - zwingend vorgeschrieben:
Regionale bzw. lokale Zusatz-Regelungen sind selbstverständlich einzuhalten!
Zusätzliche Verschärfungen können aufgrund des Stufenplans der Bundesregierung (abhängig von Intensivbettenbelegung) unverzüglich in Kraft treten.
Alle aktuellen Informationen zum Thema findet ihr im Blasmusik-Wiki: https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19
Alles Gute für die geplanten Aktivitäten. Seid vorsichtig - bei den Zahlen jedenfalls angebracht!
Mit blasmusikalischen Grüßen und X’und bleiben!
DI Peter Reichstädter
Landesobmann