Liebe Mitglieder und Funktionäre des Blasmusik Burgenland,
mit heute, 08.11.2021, gilt eine neue Verordnung - im Anhang darf ich euch die aktuellen Informationen des ÖBV zusenden.
Die bisher gültige 3G-Regelung wird damit weitestgehend von 2G abgelöst.
Kurz zusammengefasst:
Geschlossene Gruppe (z.B. Probe) OHNE Anwesenheit anderer Personen:
< 25 Personen: keine Maßnahmen vorgeschrieben – 3G-Nachweis-Kontrolle u. Dokumentation Kontaktdatenerhebung wird jedoch empfohlen
Ab 26 Personen gelten u.a. Regelungen (Veranstaltungen In-/Outdoor)
Veranstaltungen In-/Outdoor:
> 25 Personen: 2G-Nachweis erforderlich!
> 50 Personen - zwingend vorgeschrieben:
> 250 Personen - zwingend vorgeschrieben:
Ausnahme-Regelung für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter:
bis zum vollendeten 12. Lebensjahr: von G-Nachweispflicht ausgenommen, auch kein Testergebnis erforderlich
13 - 15 Jahre: Ninja-Pass der Schule wird als 2G-Nachweis anerkannt, sofern alle Testintervalle eingehalten wurden
Regionale bzw. lokale Zusatz-Regelungen sind möglich und selbstverständlich einzuhalten!
Alle aktuellen Informationen zum Thema findet ihr im Blasmusik-Wiki: https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19
Mit blasmusikalischen Grüßen und X’und bleiben!
DI Peter Reichstädter
Landesobmann