Liebe Mitglieder und Funktionäre des Blasmusik Burgenland,

 

mit heute, 08.11.2021, gilt eine neue Verordnung - im Anhang darf ich euch die aktuellen Informationen des ÖBV zusenden.

Die bisher gültige 3G-Regelung wird damit weitestgehend von 2G abgelöst.

 

Kurz zusammengefasst:

 

Geschlossene Gruppe (z.B. Probe) OHNE Anwesenheit anderer Personen:

< 25 Personen: keine Maßnahmen vorgeschrieben – 3G-Nachweis-Kontrolle u. Dokumentation Kontaktdatenerhebung wird jedoch empfohlen

Ab 26 Personen gelten u.a. Regelungen (Veranstaltungen In-/Outdoor)

 

Veranstaltungen In-/Outdoor:

> 25 Personen: 2G-Nachweis erforderlich!

 

> 50 Personen - zwingend vorgeschrieben:

  • 2G-Nachweis
  • Kontaktdatenerhebung
  • Anzeigepflicht bei Bezirksbehörde 1 Woche vor Veranstaltung
  • Covid-19-Beauftragter + Präventionskonzept

 

> 250 Personen - zwingend vorgeschrieben:

  • 2G-Nachweis
  • Kontaktdatenerhebung
  • Anzeigepflicht bei Bezirksbehörde 2 Wochen vor Veranstaltung - bewilligungspflichtig
  • Covid-19-Beauftragter + Präventionskonzept

 

Ausnahme-Regelung für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter:

bis zum vollendeten 12. Lebensjahr: von G-Nachweispflicht ausgenommen, auch kein Testergebnis erforderlich

13 - 15 Jahre: Ninja-Pass der Schule wird als 2G-Nachweis anerkannt, sofern alle Testintervalle eingehalten wurden

 

Regionale bzw. lokale Zusatz-Regelungen sind möglich und selbstverständlich einzuhalten!

 

Alle aktuellen Informationen zum Thema findet ihr im Blasmusik-Wiki: https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19

 

Mit blasmusikalischen Grüßen und X’und bleiben!

 

DI Peter Reichstädter

Landesobmann