Liebe Mitglieder und Funktionäre des Blasmusik Burgenland,

 

angesichts der steigenden Coronazahlen ist seit gestern, 17.11.2021 im Burgenland eine neue regionale Maßnahmenverordnung über die Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht in diversen Bereichen in Kraft.

Zudem gibt es mittlerweile in jedem Bundesland eigene ZUSÄTZLICHE Verschärfungen, weshalb es je nach Bundesland unterschiedliche Vorgehensweisen gibt.

 

Nach Rücksprache mit der Rechtsreferentin der Burgenländischen Landesregierung, Mag. Ilse Weingärtner, ist die Probentätigkeit in Vereinslokalen in dieser Verordnung per se nicht geregelt und wäre somit – unter folgenden Bedingungen - derzeit rechtlich „noch“ erlaubt:

  • Betreten/Verlassen des Probelokals bis zum Sitzplatz nur mit FFP2-Maske
  • Seiten- u. Tiefenabstand von mindestens 1 Meter ist einzuhalten

Zusätzlich gelten selbstverständlich die bundesweit geltenden Maßnahmen (2G-Regel)!

 

Wir appellieren um eine verantwortungsvolle Einschätzung und Umsetzung der Vorgangsweisen bei allen Vereinsaktivitäten, empfehlen jedoch – analog zu den anderen Blasmusikverbänden – die Sozialkontakte zu reduzieren und die Proben- und Konzerttätigkeit (auch mit kleineren Ensembles) in geschlossenen Räumen einzustellen.

Das Musizieren im Freien ist unter Einhaltung der 2G-Regel weiterhin möglich.

Damit kann die Blasmusik einen aktiven und aus unserer Sicht notwendigen Beitrag zur Eindämmung der schwierigen Situation leisten.

 

Zur Zeit stehen leider noch keine Informationen seitens der Glaubensgemeinschaften zur Verfügung, welche Maßnahmen im liturgischen Bereich gelten. Bitte hier mit dem jeweiligen verantwortlichen Pfarrer Rücksprache halten.

 

Für das kommende Wochenende wurde eine neue bundesweit gültige Verordnung in Aussicht gestellt - wir werden zeitnah Informationen zu weiteren Änderungen übermitteln.

 

Ich bitte euch, passt auf euch auf, reduziert Risikopotenziale - nicht alles, was „irgendwie“ rechtlich noch möglich ist/scheint, ist auch sinnvoll und überlegt euch immer: ist es wirklich UNBEDINGT notwendig, es jetzt zu tun oder kann ich/wir es eventuell auch verschieben. Diese Frage haben viele Konzertverantwortliche für sich mit VERSCHIEBUNG beantwortet und mir sind aus meinen österreichischen Umfeldkontakten auch EINIGE Musikvereine bekannt, wo eine infizierte Person zu einer Menge von 15+ resultierend aus einer GEMEINSAMEN Probe beigetragen bzw. geführt hat.

 

Wir schaffen auch das: WIR sind Burgenländer!

Alles Gute und X’und bleiben!

 

DI Peter Reichstädter

Landesobmann