Liebe Mitglieder und Funktionäre des Blasmusik Burgenland,

 

mit 1. November 2021 wurde die 1. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung in Kraft gesetzt.

Anbei darf ich euch dazu die aktuelle Stellungnahme des ÖBV weiterleiten, die bei euren bevorstehenden „Zusammenkünften“ (= Proben u. Veranstaltungen) zu berücksichtigen ist.

 

Kurz zusammengefasst:

 

Geschlossene Gruppe (z.B. Probe) OHNE Anwesenheit anderer Personen:

< 25 Personen: keine Maßnahmen vorgeschrieben – 3G-Nachweis-Kontrolle u. Dokumentation Kontaktdatenerhebung wird jedoch empfohlen

> 25 Personen: 3G-Nachweis erforderlich!

 

Veranstaltungen In-/Outdoor:

> 100 Personen - zwingend vorgeschrieben:

  • 3G-Nachweis
  • Kontaktdatenerhebung
  • Anzeigepflicht bei Bezirksbehörde 1 Woche vor Veranstaltung
  • Covid-19-Beauftragter + Präventionskonzept

 

> 500 Personen - zwingend vorgeschrieben:

  • 3G-Nachweis bei zugewiesenen/gekennzeichneten Sitzplätzen – ansonsten gilt die 2G-Regel
  • Kontaktdatenerhebung
  • Anzeigepflicht bei Bezirksbehörde 2 Wochen vor Veranstaltung - bewilligungspflichtig
  • Covid-19-Beauftragter + Präventionskonzept

 

 

Regionale bzw. lokale Zusatz-Regelungen sind selbstverständlich einzuhalten!

Zusätzliche Verschärfungen können aufgrund des Stufenplans der Bundesregierung (abhängig von Intensivbettenbelegung) unverzüglich in Kraft treten.

 

Alle aktuellen Informationen zum Thema findet ihr im Blasmusik-Wiki: https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19

 

Alles Gute für die geplanten Aktivitäten. Seid vorsichtig - bei den Zahlen jedenfalls angebracht!

 

Mit blasmusikalischen Grüßen und X’und bleiben!

 

DI Peter Reichstädter

Landesobmann